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Novelle zur Umsetzung der EU‑Entsenderichtlinie im Bauarbeitsrecht
Ministerialentwurf vom 28.12.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das BUAG und weitere Gesetze, um die EU‑Entsenderichtlinie umzusetzen: Er führt neue Ansprüche für langfristig entsandte Bauarbeiter ein, erweitert das Überbrückungsgeld, schafft eine Überbrückungsabgeltung und stärkt die Bekämpfung von Lohn‑ und Sozialdumping.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend12/29/2020XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Anspruch auf Überbrückungsgeld wird erweitert: Er gilt nun auch, wenn nach dem Bezug Sonderruhegeld nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz bezogen wird, und die Berechnungsbasis wird von 52 auf 260 Wochen ausgeweitet.
  • Eine neue Überbrückungsabgeltung wird eingeführt: Arbeitnehmer erhalten einmalig 50 % des sonst zustehenden Überbrückungsgeldes, Arbeitgeber 30 %, wenn das Überbrückungsgeld nicht in Anspruch genommen wird.
  • Bei einer Unterbrechung des Überbrückungsgeldbezugs muss die BUAK mindestens drei Arbeitstage vor Wiederaufnahme schriftlich informiert werden; der erneute Bezug ist zwei Wochen vorher anzukündigen.
  • Der Begriff „unechte Entsendung“ wird definiert und auf alle Sachbereiche des BUAG ausgedehnt, sodass auch Scheinentsendungen dort berücksichtigt werden.
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Aschbacher Christine, Mag. (FH)

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