Erweiterung von Test‑Nachweisen für den Zutritt zu Betrieben und Veranstaltungen
Ministerialentwurf vom 30.12.2020Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Epidemie‑ und das COVID‑19‑Maßnahmengesetz, um Screeningprogramme zu erweitern, Test‑Bestätigungen einzuführen und den Zugang zu Betrieben und Veranstaltungen anhand eines negativen Tests zu regeln.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/31/2020XXVII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Screeningprogramme dürfen nun auch zum Zweck der Erkennung unbekannter COVID‑19‑Fälle und zur Ermöglichung des Betretens von Betrieben und Veranstaltungen eingesetzt werden.
- Die Teilnahme an Screeningprogrammen ist freiwillig und basiert auf der Datenschutz‑Grundverordnung.
- Für jedes Testergebnis wird eine offizielle Bestätigung ausgestellt, deren Form und Rechtswirkungen durch Verordnung festgelegt werden.
- Bei Veranstaltungen kann ein negativer Test oder eine überstandene Infektion der letzten drei Monate als Auflage für den Zutritt verlangt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.