Einrichtung eines Fonds zur Förderung der digitalen Transformation von Medien
Ministerialentwurf vom 28.01.2021Zusammenfassung
Der Entwurf richtet einen Fonds zur digitalen Transformation von Medien ein, finanziert mit 15 Mio € jährlich aus der Digitalsteuer und verwaltet durch die RTR‑GmbH. Förderfähig sind private Print‑ und Rundfunkunternehmen, die digitale Inhalte bereitstellen und bestimmte Qualitäts‑ und Rechtskriterien erfüllen.Bundeskanzleramt1/29/2021XXVII
Hörfunk
Fernsehen
Telekommunikation
Schwerpunkte
- Ein neuer Fonds zur digitalen Transformation wird mit jährlich 15 Mio € ausgestattet und von der RTR‑GmbH verwaltet.
- Förderfähig sind private Medienunternehmen, die ihre Inhalte sowohl gedruckt als auch elektronisch (innerhalb von zwei Wochen) bereitstellen.
- Print‑Medien müssen Mindestanforderungen an Journalist*innen‑Stellen und Erscheinungsfrequenz erfüllen (z. B. Tageszeitungen: ≥6 Journalisten, ≥240 Ausgaben/Jahr).
- Medien, die gewaltsame oder extremistische Inhalte verbreiten, sowie Unternehmen mit rechtskräftigen Verurteilungen nach § 283 StGB sind von der Förderung ausgeschlossen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.