Novelle des DAK‑Gesetzes: Gleichwertigkeit von M.A.I.S., Gender‑Neutralität & Frauenquote
Ministerialentwurf vom 04.02.2021Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das DAK‑Gesetz, um das M.A.I.S.-Studium als Master‑Abschluss anzuerkennen, die Zusammenarbeit mit anerkannten Universitäten zu präzisieren, geschlechtergerechte Formulierungen und eine 50 %ige Frauenquote im Kuratorium einzuführen sowie zahlreiche Rechtschreib‑ und Terminologie‑Anpassungen vorzunehmen.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten2/5/2021XXVII
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Der Master‑Studiengang M.A.I.S. wird ausdrücklich als gleichwertig zu einem regulären Master‑Abschluss nach § 54 Abs. 3 UG definiert, um die internationale Anerkennung zu sichern.
- Die Zusammenarbeit der Akademie wird auf "national und international anerkannte Universitäten" ausgeweitet und es wird festgelegt, dass gemeinsame Master‑Programme als gleichwertig zu einem regulären Master‑Abschluss gelten.
- Im Kuratorium wird eine Frauenquote von mindestens 50 % eingeführt, um die Geschlechterparität in der Leitungsebene zu fördern.
- Alle geschlechtsspezifischen Bezeichnungen werden um die weibliche Form ergänzt (z. B. "Direktor" → "Direktor bzw. Direktorin").
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.