Zusammenfassung
Der Entwurf verbietet Mädchen bis zur achten Schulstufe das Tragen von Kopftüchern in Schulen, führt ein gestuftes Gesprächsverfahren bei Verstößen ein und sieht Geld- bzw. Freiheitsstrafen vor. Das Verbot gilt für öffentliche und private Schulen und soll 2026 in Kraft treten.Bundesministerium für Bildung9/11/2025XXVIII
Frau
Bildung
Religion
junger Mensch
Gleichbehandlung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
- Ein Kopftuchverbot wird für alle Schülerinnen von der Vorschulstufe bis zur achten Schulstufe (ca. bis zum 14. Lebensjahr) im schulischen Kontext eingeführt.
- Bei Verstößen folgt ein gestuftes Verfahren: Erstes Gespräch mit der Schülerin, dann Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und einer Lehrkraft, anschließend ein verpflichtendes Gespräch mit den Eltern durch die Bildungsdirektion; bei weiterem Fehlverhalten wird das Kinder‑ und Jugendhilfesystem informiert.
- Verstöße gegen das Kopftuchverbot werden als Verwaltungsübertretungen geahndet: Geldstrafe von 150 € bis 1 000 €, bei Nichtzahlung Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen.
- Das Verbot gilt gleichermaßen für öffentliche und private Schulen, indem § 3 Abs. 3 des Privatschulgesetzes das neue Schulunterrichtsgesetz auf Privatschulen anwendet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.