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Tabak‑ und Nikotinsucht‑Gesetz (TNSG) – umfassende Regelungen für Tabakprodukte und Nichtraucherschutz
Ministerialentwurf vom 14.01.2025

Zusammenfassung

Das Tabak‑ und Nikotinsucht‑Gesetz (TNSG) regelt den Verkauf, die Werbung, Kennzeichnung und Überwachung von Tabak‑, verwandten und sonstigen Erzeugnissen. Es verbietet den Versandhandel, den Verkauf an Minderjährige und jede Form von Werbung, führt umfangreiche Melde‑ und Registrierungs­pflichten ein und stärkt den Nichtraucherschutz in öffentlichen Räumen. Das Gesetz tritt am 1. April 2025 in Kraft.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/15/2025XXVIII
Tabak
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.04.2025
  • Das Gesetz verbietet das Inverkehrbringen von Tabak‑, verwandten und sonstigen Erzeugnissen, die nicht den festgelegten Emissions‑ und Inhaltsstoffgrenzen entsprechen, sowie den Versandhandel und den Verkauf an Personen unter 18 Jahren.
  • Werbung, Sponsoring und jede Form von Produktdarstellung, die den Konsum anregen könnte, sind verboten; Ausnahmen gelten nur für rein geschäftliche Informationen innerhalb des Fachhandels.
  • Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer müssen detaillierte Meldungen zu Inhaltsstoffen, Emissionen, Marktvolumen und Produktkennzeichnung elektronisch an das Bundesministerium übermitteln; zusätzlich ist eine pauschale Jahresgebühr zu entrichten.
  • Ein spezielles Büro für Tabakkoordination überwacht die Einhaltung, führt Stichproben und Kontrollen durch, kann Produkte beschlagnahmen, vorläufig sichern oder vernichten und berichtet jährlich an das Bundesministerium.
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Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betraut mit der Vertretung der Bundesministerin für Justiz
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