Novelle 2025 – Einheitliche Bezeichnung & pseudonymisierte Gesundheitsdaten
Ministerialentwurf vom 30.10.2025Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Dokumentationsgesetz: Er führt einheitliche Bezeichnungen, neue Meldepflichten und pseudonymisierte Datenerfassung ein, um die Gesundheitssteuerung zu verbessern und gleichzeitig den Datenschutz zu stärken.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/31/2025XXVIII
Gesundheit
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die Bezeichnung des Gesundheitsministers wird vereinheitlicht, um die Zuständigkeit klarer zu kennzeichnen.
- Landesgesundheitsfonds müssen vierteljährlich detaillierte Berichte an den Gesundheitsminister übermitteln; dabei werden Aufnahmezahlen durch nicht rückrechenbare IDs und Geburtsdaten durch Altersgruppen ersetzt.
- Der Minister muss die eingereichten Berichte in maschinenlesbarer Form erhalten; die Gesundheit Österreich GmbH darf die Daten pseudonymisiert für Statistik, Qualitätssicherung und Forschung nutzen.
- Für jedes Quartal werden verschlüsselte pseudonyme Patient*innen‑IDs, Krankenanstaltennummern und weitere Kennzahlen an den Minister übermittelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.