Novelle des Tabak‑ und Nichtraucher‑Schutzgesetzes (Einweg‑E‑Zigaretten‑Verbot, neue Produktkategorien & strengere Kennzeichnung)
Ministerialentwurf vom 09.12.2025Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Tabak‑ und Nichtraucher‑Schutzgesetz um tabakfreie Nikotinerzeugnisse, verbietet Einweg‑E‑Zigaretten, präzisiert das Versandhandelsverbot und führt neue Warn‑ und Kennzeichnungspflichten ein. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2026 geplant, mit Übergangsfristen für bereits im Verkehr befindliche Produkte.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/10/2025XXVIII
Tabak
Gesundheit
Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich des TNRSG wird um tabakfreie Nikotinerzeugnisse und tabakfreie Nikotinersatzerzeugnisse erweitert.
- Einweg‑E‑Zigaretten werden als nicht für die Wiederverwendung konzipiert definiert und damit verboten.
- Das Versandhandelsverbot wird auf Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse ausgeweitet; der Verkauf an Personen unter 18 Jahren ist verboten.
- Packungen für Tabak zum Selbstdrehen (rechteckige Taschen und Standbeutel) müssen allgemeine Warnhinweise und Informationsbotschaften jeweils zu 50 % der jeweiligen Fläche tragen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.