Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das österreichische Patentrecht: geschlechtsneutrale Formulierungen, strengere Erfinder‑Namens‑ und Adress‑Regelungen, elektronische Register‑ und Unterschriftsverfahren, neue Gebührenstrukturen sowie ein Verfahren für geografische Angaben nach EU‑Recht.Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur3/3/2026XXVIII
Patentgesetz 1970
Patentanwaltsgesetz
Gebrauchsmustergesetz
Halbleiterschutzgesetz
Markenschutzgesetz 1970
Musterschutzgesetz 1990
Patentamtsgebührengesetz
Schutzzertifikatsgesetz 1996
Schwerpunkte
- Einführung einer klaren Regelung zur Nennung von Erfindern in Patentanmeldungen, inkl. Recht auf Berichtigung und Möglichkeit der Löschung der Anschrift bei berechtigtem Interesse.
- Erweiterung des Schutzbereichs von Patenten wird explizit als neuer Unterpunkt (Z 3a) eingeführt, um spätere Erweiterungen klar zu dokumentieren.
- Elektronische Unterschriften werden durch eine amtliche Signatur ersetzt; bei elektronischen Dokumenten ist keine handschriftliche Unterschrift mehr nötig.
- Das Patentregister wird vollständig elektronisch und für jedermann frei einsehbar; zusätzlich wird festgeschrieben, welche Informationen im Register zu führen sind (z. B. Anmelder, Erfinder, Lizenz‑ und Pfandrechte).
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.