Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gaswirtschaftsgesetz 2011, um die EU‑Methanverordnung umzusetzen. Er regelt Zuständigkeiten, führt Zwangsgelder und Geldbußen ein und erweitert den Anwendungsbereich auf Methanemissionen aus Importen.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus3/3/2026XXVIII
Umwelt
Energie
Schwerpunkte
- Die Zuständigkeit für die Umsetzung der EU‑Methanverordnung wird zwischen dem Bundesminister und den Landeshauptleuten aufgeteilt.
- Die Behörden dürfen Dritte (z. B. Sachverständige) einsetzen, müssen eine Kontaktstelle einrichten und ihre Kontaktdaten online veröffentlichen.
- Bei Verstößen können die Behörden Auflagen erteilen, öffentliche Warnungen ausgeben oder Gewinne/Verluste der Unternehmen zurückfordern.
- Zwangsgelder von bis zu 5 000 € pro Monat und Geldbußen bis zu 20 % des Vorjahresumsatzes (bzw. Einkommens) werden bei Verstößen gegen die Methan‑Verordnung eingeführt.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.