Neues Prüfungsfach „Digitale Grundbildung“ & erweiterte Dozent*innen‑Qualifikation im Pflichtschulabschluss‑Gesetz
Ministerialentwurf vom 09.03.2026Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Pflichtschulabschluss‑Prüfungs‑Gesetz an: Er führt das Prüfungsfach „Digitale Grundbildung“ ein, streicht das Fach „Weitere Sprache“, ändert Fachbezeichnungen und erweitert die Qualifikationsvoraussetzungen für Lehrende.Bundesministerium für Bildung3/10/2026XXVIII
Bildung
Schulwesen
Digitalisierung
Lehrkräftequalifikation
Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph § 12a wird ins Inhaltsverzeichnis aufgenommen, der die Übergangsbestimmungen zur Anwendung bringt.
- Das Prüfungsgebiet „Digitale Grundbildung“ wird als neues verpflichtendes Fach (Z 4) eingeführt; die Wahlfächer werden zu Kreativität & Gestaltung, Gesundheit & Soziales und Natur & Technik (Z 5‑6).
- Der bisherige Absatz § 2 Abs. 3 Z 4 entfällt, weil das Prüfungsgebiet „Weitere Sprache“ abgeschafft wird.
- Die Bezeichnung „Lernziele“ wird zu „Kompetenzziele“ geändert, um die neue Kompetenzorientierung des Gesetzes zu verdeutlichen.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.