Zusammenfassung
Der Entwurf senkt den Umsatzsteuersatz für ausgewählte Grundnahrungsmittel von 10 % auf 4,9 % und definiert die begünstigten Produkte in einer neuen Anlage 3.Bundesministerium für Finanzen3/11/2026XXVIII
Gesundheit
Wirtschaft
Finanzwesen
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 1a wird eingefügt, der einen ermäßigten Steuersatz von 4,9 % für die in Anlage 3 aufgeführten Lebensmittel vorsieht.
- Absatz 2 wird umformuliert, sodass er nur greift, wenn der neue Satz von 4,9 % nicht anwendbar ist; dann gilt ein Satz von 10 %.
- Absatz 3 wird angepasst, sodass er den Satz von 13 % nur anwendet, wenn weder Absatz 1a noch Absatz 2 greifen.
- Die Verweisungen in Absatz 4 werden auf die neuen Absätze 1a, 2 und 3 erweitert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.