Zusammenfassung
Der Entwurf schafft eine Notfall‑Ermächtigung, mit der die Bundesregierung bei starken Ölpreissteigerungen kurzfristig Gewinnmargen für Diesel und Euro‑Super begrenzen kann, um Versorgungs‑ und Wirtschaftskrisen zu verhindern.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus3/19/2026XXVIII
Energie
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Bei einem Preisanstieg von mehr als 30 % innerhalb von zwei Monaten kann die Bundesregierung über Verordnung vorübergehend die Gewinnmargen für Diesel und Euro‑Super festlegen, um eine Krise zu verhindern.
- Die festgelegten Margen dürfen die Versorgungssicherheit nicht gefährden, orientieren sich an den Vorgaben des § 6 Abs. 1 und gelten höchstens einen Monat.
- Die Kontrolle der festgesetzten Margen obliegt der E‑Control, die bei Bedarf Auskünfte von betroffenen Unternehmen einholen kann; § 16 gilt sinngemäß.
- Der Entwurf fügt eine Verfassungsbestimmung ein, die klarstellt, dass die in Artikel II des Preisgesetzes enthaltenen Bestimmungen ebenfalls Bundesangelegenheiten sind.
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