Einrichtung eines Registers für wirtschaftliche Eigentümer (WiEReG 2027)
Ministerialentwurf vom 26.03.2026Zusammenfassung
Das WiEReG 2027 schafft ein zentrales Register für wirtschaftliche Eigentümer und Nominee‑Beziehungen, legt umfassende Melde‑ und Aufbewahrungspflichten fest und definiert Zugangsrechte für Personen mit berechtigtem Interesse.Bundesministerium für Finanzen3/27/2026XXVIII
Finanzen
Geldwäsche
Sanktionen
Unternehmensregister
Schwerpunkte
- Ein zentrales Register für wirtschaftliche Eigentümer, Nominees und Nominatoren wird eingerichtet, um Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung zu stärken.
- Rechtsträger müssen Informationen zu wirtschaftlichen Eigentümern sammeln, dokumentieren und mindestens fünf Jahre nach Auflösung aufbewahren.
- Die Meldung muss angeben, ob eine Nominee‑Vereinbarung besteht und ob der wirtschaftliche Eigentümer Nominee, Nominee‑Direktor oder Nominator ist.
- Zugang zum Register erhalten Personen mit berechtigtem Interesse (z. B. Journalisten, Behörden, Finanzinstitute) nach Nachweis ihrer Identität per E‑ID.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.