Zusammenfassung
Ermöglicht den gebietskörperschaftenübergreifenden Einsatz von Amtssachverständigen zur Verfahrensbeschleunigung.Bundeskanzleramt4/30/2026XXVIII
Verwaltung
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Ermöglichung des Einsatzes von Experten über die Grenzen von Bund, Ländern und Gemeinden hinweg.
- Behörden können bei begründetem Bedarf die Experten einer anderen Verwaltung anfordern.
- Der entsandte Experte wird rechtlich so behandelt, als wäre er ein direkt zugeordnetes Amtsorgan der anfragenden Behörde.
- Die Kosten werden durch pauschale Kommissionsgebühren ausgeglichen, die vom Antragsteller erhoben werden.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.