Novellierung des Urlaubsgesetzes zur Förderung saisonaler Beschäftigung
abgestimmt am
13.06.1996
Zusammenfassung
Änderung des Urlaubsgesetzes, um den Urlaubsanspruch im ersten Jahr proportional zur Dienstzeit zu gestalten und so die Beschäftigung in saisonalen Branchen zu fördern.
einfache MehrheitXX13.06.1996
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Aktuell führt die Regelung dazu, dass nach sechs Monaten Dienstzeit der volle Urlaubsanspruch entsteht.
Arbeitgeber vermeiden es derzeit oft, Verträge über sechs Monate hinaus zu verlängern, um hohe Zusatzkosten zu sparen.
Der Antrag sieht vor, dass der Urlaubsanspruch im ersten Jahr immer nur im Verhältnis zur geleisteten Arbeitszeit gewährt wird.
Ab dem zweiten Arbeitsjahr soll der volle Urlaubsanspruch wie bisher mit Beginn des Jahres bestehen bleiben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.