Ausweitung des passiven Wahlrechts für Betriebsräte auf ausländische Arbeitnehmer

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass auch ausländische Arbeitnehmer bei Betriebsratswahlen kandidieren dürfen, um die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit zu beenden.
einfache Mehrheit XX 20.05.1999
Gesetz
Arbeitsrecht
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Ermöglichung des passiven Wahlrechts für ausländische Arbeitnehmer bei Betriebsratswahlen.
  • Anpassung der Wahlvoraussetzungen für Personen ab 19 Jahren, wobei die Staatsbürgerschaft nicht mehr erforderlich ist.
  • Regelung für jüngere Arbeitnehmer, die unter 19 Jahre alt sind, damit auch sie trotz fehlender Staatsbürgerschaft wählbar bleiben.
  • Begründung der Maßnahme durch den Schutz vor Diskriminierung und die Erfüllung internationaler Verpflichtungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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