Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Unternehmen keine Gebühren mehr für Firmenbucheinträge zahlen müssen, wenn diese dem öffentlichen Interesse dienen. Die Kosten sollen durch das Justizministerium gedeckt werden, wobei die Kostenneutralität durch Einsparungen oder höhere Abfragegebühren sichergestellt werden soll.einfache Mehrheit XX 06.07.1999
Entschließung
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Entlastung von Unternehmen bei Kosten für Firmenbucheinträge, die dem öffentlichen Interesse dienen.
- Übernahme der Veröffentlichungskosten durch das Justizministerium statt durch die betroffenen Firmen.
- Sicherstellung der Kostenneutralität für den Staat durch Nutzung von Einsparungen oder Anpassung der Abfragegebühren.
- Fokus auf die Unterscheidung zwischen reinem Eigeninteresse einer Firma und dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit.
Dokumente (PDFs)
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