Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es den Bundesländern, in ihren Verfassungen die Direktwahl des Landeshauptmannes durch die Bürger vorzusehen.einfache Mehrheit XX 22.04.1999
Gesetz
Verfassung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.1999 (Gemäß dem vorgeschlagenen neuen Absatz 23 tritt die Regelung am 1. Juli 1999 in Kraft (historischer Kontext des Antrags).)
- Ermöglichung der Direktwahl des Landeshauptmannes durch die wahlberechtigten Bürger.
- Stärkung der Selbstbestimmung der Bundesländer bei der Gestaltung ihrer eigenen Verfassung.
- Angleichung der Regelungen auf Landesebene an die bestehenden Möglichkeiten der Bürgermeisterwahl.
- Die Änderung betrifft die Regelung zur Wahl der Landesführung.
Dokumente (PDFs)
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