Verbesserung der Psychotherapie‑Versorgung über Krankenschein

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesministerin auf, einen Gesamtvertrag für die psychotherapeutische Versorgung abzuschließen, weil die aktuelle Zuschussregelung nur 40 % der Kosten deckt und damit vielen Menschen den Zugang verwehrt.
einfache Mehrheit XX 20.05.1999
Entschließung
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Psychotherapie ist seit 1992 gesetzlich als Pflichtleistung der Krankenkassen verankert, jedoch fehlt ein Gesamtvertrag zwischen den Sozialversicherungsträgern und dem Bundesverband für Psychotherapie.
  • Der aktuelle Zuschuss von 300 € pro Therapiestunde deckt nur rund 40 % der tatsächlichen Kosten, wodurch viele Menschen – insbesondere Geringverdiener, Arbeitslose und Alleinerziehende – kaum Zugang zu Therapie haben.
  • Psychische Erkrankungen sind seit 1990 die zweithäufigste Diagnosegruppe und führen häufig zu Frühpensionierungen; bessere Versorgung könnte diese Entwicklung bremsen.
  • Der Antrag fordert die Bundesministerin auf, einen Gesamtvertrag zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und dem Bundesverband für Psychotherapie abzuschließen, um den Versorgungsauftrag vollständig zu erfüllen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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