Zusammenfassung
Der Antrag sieht ein Bundes‑Tierschutzgesetz vor, das das Leben und Wohlbefinden aller Tiere schützen soll. Er legt Pflichten für Tierhalter fest, definiert Verbote (z. B. Pelztierhaltung) und regelt die Finanzierung von Tierschutzmaßnahmen.einfache Mehrheit XX 17.06.1999
Andere
Tierschutz
Tiermedizin
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
- Das Gesetz hat das Ziel, das Leben und Wohlbefinden aller Tiere zu schützen und die Nutzung von Tieren nur im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen zu erlauben.
- Tierhalter erhalten klare Pflichten: Sie müssen bei Verletzungen helfen, für tiergerechte Haltung sorgen (ausreichende Nahrung, Wasser, Platz, Sozialkontakte) und bei Bedarf medizinisch versorgt werden.
- Der Bund finanziert den Tierschutz über öffentliche Mittel; Zuschüsse sollen Tierheime, tierärztliche Versorgung von Bedürftigen und Aufklärungs‑/Bildungsprojekte unterstützen.
- Bestimmte Praktiken werden verboten: Pelztierhaltung ab 2005, Käfighaltung von Legehennen ab 2001, Zirkusse/Varietés mit Tieren und die Haltung gefährlicher Arten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.