Ersatz der Verteidigungskosten bei Freispruch

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass der Staat die Kosten für Verteidigung und Auslagen übernimmt, wenn ein Angeklagter freigesprochen wird. Dies soll verhindern, dass unschuldige Bürger auf hohen Anwaltskosten sitzen bleiben.
einfache Mehrheit XX 18.06.1999
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2000 (Gemäß dem vorgeschlagenen Text tritt die Änderung mit 1. Jänner 2000 in Kraft.)
  • Übernahme der Verteidigungskosten durch den Staat bei einem Freispruch.
  • Erstattung der notwendigen und tatsächlich angefallenen Auslagen auf Antrag.
  • Kein Anspruch auf Erstattung, wenn der Verdacht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
  • Kein Anspruch auf Erstattung bei Zurechnungsunfähigkeit zum Tatzeitpunkt.

Eingebracht von

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