Neuorganisation des Österreichischen Rundfunks (ORF-Gesetz)

Zusammenfassung

Umstrukturierung des ORF in eine Aktiengesellschaft (ORF-AG) und Einrichtung einer ORF-Stiftung zur Sicherung der Unabhängigkeit.
einfache Mehrheit XX 18.06.1999
Gesetz
Hörfunk
Fernsehen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2000
  • Der Österreichische Rundfunk wird in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.
  • Die ORF-AG erhält ein Grundkapital von 50 Millionen Euro.
  • Der Auftrag umfasst die objektive Information, Bildung, Kunstförderung und Unterhaltung.
  • Es gibt strikte Regeln für die Dauer und Art der Werbung, inklusive Verboten für Tabak- und Spirituosenwerbung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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