Zusammenfassung
Anpassung der Verfassung an EU-Umweltrichtlinien und Verlängerung des Umweltsenates bis Ende 2005.2/3 Mehrheit XX 18.06.1999
Gesetz
Verfassung
Schwerpunkte
- Anpassung der Verfassung an neue EU-Vorgaben zum Umweltschutz.
- Erweiterung des Bereichs, für den eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
- Beschleunigung von Verfahren durch die Ersetzung einer starren 18-Monats-Frist durch flexiblere gesetzliche Fristen.
- Verlängerung der Tätigkeit des unabhängigen Umweltsenates bis zum Ende des Jahres 2005.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.