Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Vereinfachung des Punzierungsgesetzes, damit registrierte Hersteller von Edelmetallgegenständen nicht jedes Stück einzeln zur staatlichen Prüfung vorlegen müssen.einfache Mehrheit XX 14.07.1999
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Entlastung von Goldschmieden durch weniger bürokratischen Aufwand beim Transport von Schmuckstücken.
- Möglichkeit für registrierte Hersteller, auf die Vorlage einzelner Gegenstände zur staatlichen Prüfung zu verzichten.
- Die Ausnahme von der Prüfungspflicht soll für Unternehmen gelten, die bei der Punzierungsbehörde als eigenberechtigt registriert sind.
- Trotz der Erleichterung bleibt das Verbot bestehen, Edelmetallgegenstände ohne korrekte Kennzeichnung in den Verkehr zu bringen.
Dokumente (PDFs)
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