Zusammenfassung
Der Antrag führt eine Regelung ein, die verhindert, dass Steuern erstattet werden, wenn sie bereits wirtschaftlich an Dritte weitergegeben wurden.einfache Mehrheit XX 14.07.1999
Gesetz
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Regelung zur Prüfung der wirtschaftlichen Überwälzung von Abgaben.
- Die Behörde muss feststellen, in welchem Umfang eine Steuer nicht erstattet werden darf, wenn sie bereits an Dritte weitergegeben wurde.
- Der Bundesfinanzminister wird beauftragt, Richtlinien für die Bemessung dieser Überwälzung per Verordnung festzulegen.
- Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. August 1999 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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