Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es dem Umweltminister, auf die Rückforderung von Überwachungskosten zu verzichten, wenn diese im Einzelfall unverhältnismäßig hoch sind.einfache Mehrheit XX 16.07.1999
Gesetz
Abfall
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
- Einführung einer Ermessensmöglichkeit für den Bundesminister bei der Rückforderung von Überwachungskosten.
- Verzicht auf Kostenrückforderung ist möglich, wenn diese im Einzelfall als unbillig (unangemessen) gilt.
- Ziel ist die Vermeidung von Unverhältnismäßigkeiten, etwa wenn hohe Prüfkosten geringfügige Lizenzvergehen übersteigen.
- Die Regelung tritt voraussichtlich am 1. August 1999 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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