Stärkung der Rechte von Opfern im Strafverfahren

Zusammenfassung

Verbesserung der Rechtsstellung von Opfern durch mehr Mitsprache im Strafprozess und einfachere Schadensabwicklung.
einfache Mehrheit XX 06.07.1999
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.1997
  • Opfer sollen als aktive Teilnehmer (Privatbeteiligte) im Strafverfahren anerkannt werden.
  • Das Gericht muss Opfer unverzüglich über laufende Untersuchungen informieren und sie über ihre Rechte aufklären.
  • Geschädigte erhalten erweiterte Rechte, wie die Einsicht in Akten und das Stellen eigener Beweisanträge.
  • In schwierigen Fällen oder bei körperlichen/geistigen Einschränkungen kann dem Opfer ein Anwalt beigelegt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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