Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es auch nichtehelichen Lebensgefährten, gemeinsam Wohnungseigentum zu erwerben und rechtlich abzusichern.einfache Mehrheit XX 23.05.1996
Gesetz
Wohnungspolitik
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Erweiterung des Kreises der Personen, die gemeinsam Wohnungseigentum erwerben dürfen, auf Lebensgefährten.
- Definition von Lebensgefährten als Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts, die sich als solche bezeichnen.
- Regelung für den Todesfall: Der überlebende Partner kann das Wohnungseigentum als gesetzliches Vermächtnis übernehmen und muss die Erben auszahlen.
- Regelung bei Trennung: Wenn sich Partner nicht einigen, entscheidet das Gericht über die Übertragung der Wohnung unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und Härtefälle.
Dokumente (PDFs)
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