Gleichstellung von Lebensgemeinschaften beim Wohnungseigentum

Zusammenfassung

Der Antrag ermöglicht es auch nichtehelichen Lebensgefährten, gemeinsam Wohnungseigentum zu erwerben und rechtlich abzusichern.
einfache Mehrheit XX 23.05.1996
Gesetz
Wohnungspolitik
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Erweiterung des Kreises der Personen, die gemeinsam Wohnungseigentum erwerben dürfen, auf Lebensgefährten.
  • Definition von Lebensgefährten als Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts, die sich als solche bezeichnen.
  • Regelung für den Todesfall: Der überlebende Partner kann das Wohnungseigentum als gesetzliches Vermächtnis übernehmen und muss die Erben auszahlen.
  • Regelung bei Trennung: Wenn sich Partner nicht einigen, entscheidet das Gericht über die Übertragung der Wohnung unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und Härtefälle.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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