Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es Erben von Opfern des Nationalsozialismus, bereits laufende Verfahren für einmalige Entschädigungszahlungen fortzuführen.einfache Mehrheit XX 08.04.1999
Gesetz
Opferhilfe
Schwerpunkte
- Ermöglichung der Fortführung von laufenden Verfahren durch Erben bei einmaligen Entschädigungszahlungen.
- Ausschluss von Rentenansprüchen von dieser Regelung; diese können nicht auf Erben übergehen.
- Beschleunigung der Verfahren, um der hohen Altersstruktur der Antragsteller gerecht zu werden.
- Die Änderung betrifft die Regelungen zur Erbringung von Leistungen durch den Fonds.
Dokumente (PDFs)
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