Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, sexuelle Übergriffe an Kindern im Ausland unter das österreichische Strafrecht zu fassen, wenn der Täter Österreicher ist und hier lebt.einfache Mehrheit XX 27.11.1996
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
- Bekämpfung von sexuellem Missbrauch an Kindern im Ausland (Sextourismus).
- Strafbarkeit wird für österreichische Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich auch bei Taten im Ausland festgeschrieben.
- Die Neuregelung wird als Ergänzung zu bestehenden Bestimmungen für besonders verwerfliche Delikte eingefügt.
- Das Gesetz tritt planmäßig am 1. Juli 1996 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.