Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, dass ausländische Studierende, Schüler und Wissenschaftler für die Dauer ihrer Ausbildung keine Aufenthaltsbewilligung mehr benötigen.einfache Mehrheit XX 11.06.1997
Gesetz
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
- Befreiung bestimmter ausländischer Gruppen von der Pflicht zur Aufenthaltsbewilligung.
- Die Änderung betrifft die Definition der Personen, die unter das Aufenthaltsgesetz fallen.
- Betroffene Gruppen sind unter anderem Universitätslehrer, Wissenschaftler, Stipendiaten sowie Schüler und Studenten an Fachhochschulen oder höheren Schulen.
- Die Regelung gilt zeitlich begrenzt auf die Dauer des Studiums bzw. der Ausbildung.
Dokumente (PDFs)
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