Einführung des Post-Betriebsverfassungsgesetzes (PBVG)
abgestimmt am
14.06.1996
Zusammenfassung
Ein Antrag zur Schaffung eines speziellen Post-Betriebsverfassungsgesetzes, um die Arbeitnehmerrechte in der privatisierten Post und Telekom Austria zu sichern.
einfache MehrheitXX14.06.1996
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Das Gesetz gilt für die Post, Telekom Austria und alle Unternehmen, an denen diese mindestens 50 % der Anteile halten.
Es werden verschiedene Organe der Arbeitnehmervertretung geschaffen, darunter Betriebsversammlungen, Vertrauenspersonenausschüsse und Zentralausschüsse.
Die Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen richtet sich nach der Größe des jeweiligen Betriebes oder Unternehmens.
Es kann eine Umlage von höchstens einem halben Prozent des Bruttoarbeitsentgelts für Wohlfahrtsmaßnahmen erhoben werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.