Verbesserung der Kennzeichnung und Vereinfachung des Akkreditierungswesens
abgestimmt am
12.07.1996
Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht akkreditierten Prüfstellen eine bessere Kennzeichnung durch ein Logo und das Bundeswappen, streicht eine geplante Behörde im Landwirtschaftsbereich und regelt Übergangsfristen für bestehende Genehmigungen.
einfache MehrheitXX12.07.1996
Gesetz
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Einführung eines speziellen Logos und der Erlaubnis zur Nutzung des Bundeswappens für akkreditierte Stellen zur besseren Abgrenzung von nicht-akkreditierten Anbietern.
Wegfall der geplanten Einrichtung einer zusätzlichen Akkreditierungsstelle im Bereich Land-, Forst- und Wasserwirtschaft.
Schaffung von Übergangsregelungen, damit Prüfstellen ihre bisherigen Genehmigungen weiter nutzen dürfen, solange ihr neues Akkreditierungsverfahren noch läuft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.