Novellierung des Gentechnikgesetzes zur Stärkung von Schutz und Haftung
abgestimmt am
22.04.1999
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Verschärfung des Gentechnikgesetzes durch strengere Kennzeichnungspflichten, neue Haftungsregeln bei Schäden und die Einrichtung eines zentralen Gentechnikregisters.
einfache MehrheitXX22.04.1999
Gesetz
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Mensch, Tier, Pflanze und Umwelt vor den Auswirkungen der Gentechnik.
Es wird eine Kennzeichnungspflicht für Erzeugnisse eingeführt, die gentechnisch verändert wurden oder daraus gewonnen wurden.
Die Herstellung von Wirbeltieren durch Durchbrechung von Artgrenzen wird untersagt.
Ein neues Gentechnikregister wird zur automatisierten Erfassung und Überwachung von Genehmigungen und Vorfällen eingerichtet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.