Zusammenfassung
Reform des Rundfunkrechts zur Stärkung der Meinungsvielfalt und Neuregelung privater Radiosender.2/3 Mehrheit XX 28.06.1996
Gesetz
Verfassung
Schwerpunkte
- Verfassungsrechtliche Verankerung der Unabhängigkeit des Rundfunks und der Meinungsvielfalt.
- Verpflichtung des Rundfunks, die Meinungsvielfalt und die Interessen von Minderheiten zu berücksichtigen.
- Die verfügbaren Sendefrequenzen werden zur Hälfte für kommerzielle und zur Hälfte für freie Radios reserviert.
- Einrichtung von Landesradiokommissionen mit Vertretern aus verschiedenen Interessengruppen (Juristen, Medienwissenschaftler, Journalisten, kommerzielle und freie Sender).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.