Zusammenfassung
Der Antrag sieht eine Verschärfung des Bankgeheimnisses vor, um den Schutz der Kundendaten zu erhöhen und die Attraktivität des österreichischen Finanzplatzes zu sichern.einfache Mehrheit XX 17.03.1999
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.1997
- Stärkung des Schutzes der Kundendaten im Bankwesen.
- Ausweitung der Geheimhaltungspflicht auf alle Informationen, die Banken im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erhalten.
- Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt für Bankmitarbeiter und deren Organe zeitlich unbegrenzt.
- Einführung einer Beweislastumkehr, die Kunden bei Schadensersatzforderungen durch Geheimnisverrat stärkt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.