Automatische Rückerstattung unrechtmäßiger Abgaben bei EU-Rechtswidrigkeit
abgestimmt am
17.06.1999
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine automatische Rückerstattung von Steuern und Abgaben, falls diese durch den EU-Gerichtshof als unvereinbar mit EU-Recht eingestuft werden, um bürokratischen Aufwand zu vermeiden.
einfache MehrheitXX17.06.1999
Entschließung
Europäische Union
Schwerpunkte
Überprüfung der Vereinbarkeit österreichischer Abgaben mit den Vorgaben der Europäischen Union.
Einführung einer automatischen Rückerstattung von Steuern, falls diese durch den EU-Gerichtshof für rechtswidrig erklärt werden.
Festlegung der EU-Rechtswidrigkeit als neuer Grund, um abgeschlossene Steuerverfahren wieder aufzunehmen.
Verhandlungen mit den Bundesländern zur Umsetzung ähnlicher Regelungen in den Landesabgabenordnungen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.