Zusammenfassung
Der Antrag fordert, die Volksanwaltschaft durch das Recht auf Gesetzesanträge und eine stärkere Teilnahme an Parlamentssitzungen massiv in den Gesetzgebungsprozess einzubinden.einfache Mehrheit XX 09.07.1997
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Die Volksanwaltschaft soll das Recht erhalten, eigene Gesetzesanträge direkt an den Nationalrat zu stellen.
- Die Mitglieder der Volksanwaltschaft sollen grundsätzlich an allen Sitzungen des Nationalrates und seiner Ausschüsse teilnehmen dürfen.
- Die Teilnahme ist in Untersuchungsausschüssen nicht vorgesehen, um die Unabhängigkeit dieser speziellen Gremien zu wahren.
- Die Volksanwaltschaft wird als offizieller Urheber von Gesetzesvorschlägen im Parlament verankert.
Dokumente (PDFs)
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