Spezialisierung der Jugendgerichte zum Schutz minderjähriger Opfer
abgestimmt am
25.02.1999
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Jugendgerichte auch für Straftaten gegen Minderjährige zuständig sind, selbst wenn die Täter Erwachsene sind.
einfache MehrheitXX25.02.1999
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
Erweiterung der Zuständigkeit von Jugendgerichten auf Fälle, in denen Erwachsene Täter sind, aber Minderjährige die Opfer.
Spezifische Deliktgruppen, wie schwere Körperverletzungen oder Sexualstraftaten, sollen unter die spezialisierte Gerichtsbarkeit fallen, wenn Kinder betroffen sind.
Nutzung der pädagogischen und psychologischen Expertise von Jugendrichter für den Schutz minderjähriger Opfer.
Verbesserung des Opferschutzes durch die Nutzung bereits vorhandener spezieller Räumlichkeiten und Abläufe an Jugendgerichten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.