Zusammenfassung
Der Antrag fordert mehr Kostentransparenz im Parlament: Alle Anträge müssen künftig ihre Kosten offenlegen, und Ausschüsse können Gutachten vom Finanzminister verlangen.einfache Mehrheit XX 21.03.1997
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Verpflichtende Darstellung der Kosten und Folgekosten für alle neuen Anträge und Änderungen.
- Stärkung der Rolle des Budgetausschusses bei der Beurteilung finanzieller Auswirkungen.
- Ausschüsse können das Finanzministerium zur Erstellung von Kosten-Gutachten auffordern.
- Ein Bericht an den Nationalrat darf erst nach Vorliegen des Gutachtens erfolgen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.