Zusammenfassung
Der Antrag sieht eine verstärkte Kontrolle der Geheimdienste und des Bundesheeres durch das Parlament vor. Es sollen zwei spezialisierte Ausschüsse geschaffen werden: einer für die Finanzen und einer für die eigentlichen Tätigkeiten.2/3 Mehrheit XX 29.11.1996
Gesetz
Verfassung
Schwerpunkte
- Einführung einer doppelten parlamentarischen Kontrolle für Nachrichtendienste und das Bundesheer.
- Schaffung eines speziellen Ausschusses zur Überwachung der Finanzen (Haushaltskontrollausschuss).
- Einrichtung eines Ausschusses zur Überwachung der operativen Tätigkeiten (Parlamentarischer Kontrollausschuss).
- Beide Ausschüsse erhalten umfassende Einsichtsrechte in alle relevanten Unterlagen, wobei Geheimhaltungspflichten nicht gelten.
Dokumente (PDFs)
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