Verlängerung der Nicht-Erhöhung von Bezügen für Staatsorgane
abgestimmt am
11.12.1996
Zusammenfassung
Der Antrag verlängert den Verzicht auf Gehaltserhöhungen für oberste Staatsorgane und Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes über das Jahr 1996 hinaus.
2/3 MehrheitXX11.12.1996
Gesetz
Einkommen
direkt gewählte Kammer
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
Verlängerung des Verzichts auf Gehaltserhöhungen für oberste Staatsorgane.
Die Befristung der Nicht-Erhöhung wird von einem festen Datum auf den Zeitpunkt der nächsten Gesetzesänderung umgestellt.
Die Regelung betrifft auch die Bezüge der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes.
Ziel ist es, die finanzielle Belastung des Staates zu minimieren, bis eine neue Einkommensordnung vorliegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.