Verankerung wirtschaftlicher und sozialer Grundrechte

Zusammenfassung

Ein Vorschlag zur Verankerung sozialer und wirtschaftlicher Grundrechte in der österreichischen Bundesverfassung.
2/3 Mehrheit XX 22.01.1997
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.07.1997 (Gemäß Artikel 11 Abs. 1 des Entwurfs tritt das Gesetz am 1. Juli 1997 in Kraft.)
  • Verankerung sozialer und wirtschaftlicher Grundrechte auf Verfassungsebene.
  • Schutz der Arbeit als Mittel zur Persönlichkeitsentfaltung und Förderung der Vollbeschäftigung.
  • Garantie für angemessene Entlohnung, bezahlten Urlaub und Schutz vor willkürlicher Kündigung.
  • Recht auf Koalitionsfreiheit und die Ausübung der Kollektivvertragsfreiheit.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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