Zusammenfassung
Ein Vorschlag zur Verankerung sozialer und wirtschaftlicher Grundrechte in der österreichischen Bundesverfassung.2/3 Mehrheit XX 22.01.1997
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.1997 (Gemäß Artikel 11 Abs. 1 des Entwurfs tritt das Gesetz am 1. Juli 1997 in Kraft.)
- Verankerung sozialer und wirtschaftlicher Grundrechte auf Verfassungsebene.
- Schutz der Arbeit als Mittel zur Persönlichkeitsentfaltung und Förderung der Vollbeschäftigung.
- Garantie für angemessene Entlohnung, bezahlten Urlaub und Schutz vor willkürlicher Kündigung.
- Recht auf Koalitionsfreiheit und die Ausübung der Kollektivvertragsfreiheit.
Dokumente (PDFs)
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