Strategische Umweltprüfung für neue Gesetze und Verordnungen
abgestimmt am
25.03.1999
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass jeder neue Gesetzesentwurf und jede neue Verordnung eine verpflichtende Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt enthalten muss. Dies soll helfen, ökologische Folgen bereits in der Planungsphase zu erkennen und zu minimieren.
einfache MehrheitXX25.03.1999
Gesetz
Umwelt
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Verpflichtende Umweltprüfung für jeden neuen Gesetzesentwurf und jede neue Verordnung auf Bundesebene.
Bewertung der Auswirkungen auf Energie, Rohstoffe, Verkehr, Abfall, Luft- und Wasserqualität sowie Naturschutz.
Pflicht zur Angabe von Messbarkeit der Auswirkungen, langfristigen Folgen und möglichen Minderungsmaßnahmen.
Verpflichtung, alternative Lösungsmöglichkeiten und die Gründe für die gewählte Maßnahme aufzuzeigen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.