Der Antrag fordert eine Reform des Altlastensanierungsgesetzes, um die Erfassung von Umweltgefahren zu verbessern und die Sanierungspflicht sowie die Verursacherermittlung zu stärken.
einfache MehrheitXX14.05.1997
Entschließung
Abfall
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.10.1996(Frist für die Vorlage der Novellierung durch die Bundesministerien laut Antragstext.)
Verbesserung der Datenerfassung durch kontrollierte und vollständig ausgefüllte Grunddatenblätter.
Einführung einer verbindlichen Pflicht zur Sanierung von offiziell ausgewiesenen Altlasten.
Etablierung eines effizienten Verfahrens, um die tatsächlichen Verursacher von Umweltverschmutzungen zu ermitteln.
Harmonisierung der Finanzierung, damit Untersuchungen auch bei bestehenden wasserrechtlichen Aufträgen durch den Bund finanziert werden können.
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