Geschlechtergerechte Sprache in Bundesgesetzen und Verwaltung
abgestimmt am
16.04.1998
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Verfassungsänderung zur verbindlichen Nutzung geschlechtsneutraler oder beider Geschlechter berücksichtigender Sprache in der Bundesverwaltung und Gesetzgebung sowie die verpflichtende Verwendung weiblicher Amtsbezeichnungen.
2/3 MehrheitXX16.04.1998
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
Verpflichtung zur Verwendung geschlechtsneutraler oder beider Geschlechter berücksichtigender Bezeichnungen in der Bundesgesetzgebung und Verwaltung.
Die sprachliche Gestaltung muss so erfolgen, dass sie sprachlich, gesetzlich und verwaltungstechnisch vertretbar ist.
Verbindliche Nutzung weiblicher Formen für Titel und Amtsbezeichnungen bei konkreten Personen.
Festlegung bundeseinheitlicher weiblicher Formen, wie zum Beispiel Landeshauptfrau oder Bezirkshauptfrau.
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