Stärkung des Minderheitenschutzes bei Firmenübernahmen
abgestimmt am
09.07.1998
Zusammenfassung
Einführung einer Pflicht zum Kaufangebot für alle Aktienanteile bei Überschreiten einer Stimmrechtsgrenze von 33 1/3 %.
einfache MehrheitXX09.07.1998
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
Einführung einer Pflicht zum Kaufangebot für alle Anteile, sobald ein Käufer mehr als 33 1/3 % der Stimmrechte hält.
Stimmrechte von Unternehmen innerhalb desselben Konzerns werden bei der Berechnung der Schwelle zusammengerechnet.
Der Preis für das Angebot muss mindestens dem aktuellen Börsenkurs entsprechen und darf nicht zu weit unter den Preisen liegen, die der Käufer zuvor gezahlt hat.
Übernahmeabsichten müssen vorab dem Vorstand des Zielunternehmens und der Wertpapieraufsicht gemeldet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.