Zusammenfassung
Änderung des Urlaubsgesetzes: Urlaub im ersten Jahr soll nur noch anteilig zur Dienstzeit gewährt werden.einfache Mehrheit XX 11.03.1999
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Anpassung der Urlaubsregelung für das erste Beschäftigungsjahr.
- Urlaub soll im ersten Jahr nur noch anteilig zur geleisteten Arbeitszeit gewährt werden.
- Der volle Urlaubsanspruch soll erst ab dem zweiten Arbeitsjahr mit Beginn des Jahres entstehen.
- Die Änderung betrifft die Berechnungsgrundlage im Urlaubsgesetz.
Dokumente (PDFs)
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