Zusammenfassung
Dieses Gesetz regelt die Gehälter und die Altersvorsorge von Politikern neu, führt Obergrenzen ein und ersetzt staatliche Pensionen durch Pensionskassen.2/3 Mehrheit XX 15.05.1997
Gesetz
Verfassung
direkt gewählte Kammer
namentliche Abstimmung
Schwerpunkte
- Einführung von Gehaltsobergrenzen für Funktionäre in Ländern und Gemeinden basierend auf einem festen Referenzwert.
- Begrenzung der Anzahl der gleichzeitig beziehbaren Bezüge auf maximal zwei.
- Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Einkommensberichts durch den Rechnungshof für hohe Einkommen aus öffentlichen Kassen.
- Führung einer öffentlich einsehbaren Liste über Nebeneinkommen von Abgeordneten.
Abstimmung
SPÖ (71)
ÖVP (52)
F (42)
L (9)
GRÜNE (9)
Abstimmung
SPÖ
(71)
ÖVP
(52)
F
(42)
L
(9)
GRÜNE
(9)
Eingebracht von
Referenziert in
Bezügebegrenzungsgesetz (AA-201)
einfache Mehrheit XX 15.05.1997
Abänderung
Bezügebegrenzungsgesetz (AA-198)
einfache Mehrheit XX 15.05.1997
Abänderung
Bezügebegrenzungsgesetz (AA-203)
einfache Mehrheit XX 15.05.1997
Abänderung
Bezügebegrenzungsgesetz (AA-199)
einfache Mehrheit XX 15.05.1997
Abänderung
Bezügebegrenzungsgesetz (AA-196)
einfache Mehrheit XX 15.05.1997
Abänderung
Bezügebegrenzungsgesetz (AA-200)
einfache Mehrheit XX 15.05.1997
Abänderung
Bezügebegrenzungsgesetz (AA-202)
einfache Mehrheit XX 15.05.1997
Abänderung
Bezügebegrenzungsgesetz (AA-194)
einfache Mehrheit XX 15.05.1997
Abänderung
Bezügebegrenzungsgesetz (AA-197)
einfache Mehrheit XX 15.05.1997
Abänderung
Bezügebegrenzungsgesetz (AA-195)
einfache Mehrheit XX 15.05.1997
Abänderung
Anwendung des ASVG-Pensionsrechts für neu eintretende Mitarbeiter der Oesterreichischen Nationalbank (336/UEA)
einfache Mehrheit XX 15.05.1997
Entschließung
transparente, leistungsorientierte Entlohnung in staatsnahen Unternehmungen (335/UEA)
einfache Mehrheit XX 15.05.1997
Entschließung
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.